AGB

1. Vertragsabschluss (Mietvertrag)

Mit der verbindlichen Buchung einer Unterkunft über den Vermietservice, die per Internet, aber auch schriftlich oder telefonisch erfolgen kann, kommt es zu einem entsprechenden Vertragsabschluss, der wirksam wird, wenn sämtliche geforderten Angaben vorliegen und die Zahlung als Rückbestätigung zur Buchung durch den Gast an den Vermietservice erfolgte. Das Vertragsverhältnis gilt als aufgehoben, wenn der Gast die Buchung nicht binnen der ihm bekannten Werktage durch Zahlung rückbestätigt. Bei kurzfristigen Buchungen ist der Gesamtpreis per sofort zu zahlen.

2. Zahlung des Vertragspreises

Die Vertragsparteien schließen ausdrücklich die Zahlung des Miet-/ Nutzungspreises mittels Verrechnungsscheck aus.

a. Zahlungsfristen

Die Zahlung der Miete hat bei Buchung innerhalb der nächsten zehn Werktage zu erfolgen. Bei einem Zahlungsverzug (nach dem zehnten Tag) verfällt die Buchung und stellt eine Vertragsaufhebung dar. Der Zutritt zur Unterkunft wird grundsätzlich erst nach vollständiger Bezahlung ermöglicht. Eine Kaution in Höhe von 100 EUR (Schrankenschlüssel/ Haustür- Schlüssel) und 80 - 80 EUR Kosten für die Endreinigung wird erhoben. Bei Rückgabe der Schlüssel werden 100 € EUR innerhalb von 14 Tagen nach Abreise erstattet.

b. Kurtaxe

Die Kurtaxe (3,00 EUR p. P. p. N) und (5,50 EUR p. Hund p. N.) wird für den gesamten Aufenthalt in Wemeldinge direkt dem Gesamtpreis hinzugerechnet und mit überwiesen.

Die Kurtaxe (6,80 EUR p. P. p. N) wird für den gesamten Aufenthalt in Maasbree direkt dem Gesamtpreis hinzugerechnet und mit überwiesen.

Die Kurtaxe sowie Endreinigung für die Chalets in Renesse werden beim Einchecken bezahlt, anschließend erfolgt die Schlüsselübergabe durch die Rezeption. (Die Preise finden Sie unter dem jeweiligen Chalet)

3. Bezug des Mietobjektes (Anreise)

Der Gast erhält bei vollständiger Zahlung des Mietpreises in einer gesonderten E-Mail Informationen über den Abhol-/ Übergabeort der Schlüssel. Die Unterkunft kann ab 15:00 (Wemeldinge und Maasbree) und 16:00 Uhr (Renesse) bezogen werden. Der Gast hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung, sofern eine frühere Anreise nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

4. Schlüssel

Dem/den Mieter/n sind bei Reiseantritt die Schlüssel zu übergeben. Die Schlüsselübergabe in Wemeldinge erfolgt per Schlüsselkasten, welcher am Objekt zu finden ist. Den Code zum Öffnen des Schlüsselkastens erhält der/die Mieter bei Restzahlung des Mietpreises. Bei Verlust eines Schlüssels ist dies umgehend zu melden. Die Kosten für die notwendige Auswechslung des Schließsystems sind vom Mieter zu übernehmen. In Maasbree und Renesse erfolgt die Übergabe der Schlüssel durch die Rezeption. 

5. Abreise

Am Abreisetag ist die Unterkunft, sofern keine andere Vereinbarung getroffen wurde, bis 10:00 Uhr in einem ordnungsgemäßen, gereinigten (besenrein) Zustand gemäß den vereinbarten Abreden und den Festlegungen der Hausordnung zurückzugeben. Türen und Fenster sind zu schließen. Sämtliche Schlüssel sind entsprechend im Schlüsselkasten oder der Rezeption zu hinterlassen. Die vorzeitige Abreise des Mieters, die dem Vermietungsservice anzuzeigen ist, berechtigt diesen nicht zur Geltendmachung von Rück- oder Schadenersatzforderungen. Der Mieter schuldet auch für diesen Fall den vereinbarten Mietzins. Räumt der Gast die Unterkunft nicht bis 10:00 Uhr, kann der Vermietungsservice aufgrund der verspäteten Räumung der Unterkunft für dessen weitergehende Nutzung bis 15:00 Uhr 50 % des vollen Mietpreises (Listenpreis) in Rechnung stellen, ab 15:00 Uhr 100 %, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde. Sollte dem Vermietungsservice/Vermieter durch verspätete Räumung der Unterkunft am Abreisetag ein anderweitiger Schaden entstehen, ist der Gast zum Ersatz des gleichen verpflichtet. Dem Gast steht es frei, dem Vermietungsservice/Vermieter nachzuweisen, dass diesen kein oder ein wesentlicher geringerer Schaden entstanden ist. Vertragliche Ansprüche des Gastes werden hierdurch nicht begründet.

6. Personen

Die Unterkunft wird nur für die vertraglich vereinbarten Personen laut Buchung zur Verfügung gestellt. Nachträgliche Änderungen bedürfen einer schriftlichen Erlaubnis des Vermietungsservice. Dies gilt insbesondere für Übernachtungen weiterer Personen. Für den Fall von Zuwiderhandlungen ist der Vermietungsservice berechtigt, die nicht in der Buchung aufgeführten Personen vom Feriengrundstück zu verweisen. Im Übrigen können Zuwiderhandlungen etwaige Schadenersatzansprüche begründen.

7. Haustiere, Rauchen

Das Mitbringen von Hunden ist in Wemeldinge (326 & 327) sowie Maasbree erlaubt. Dies gilt auch für die Besucher der Mieter. Innerhalb der Unterkunft ist das Rauchen generell nicht gestattet.

8. Instandhaltung der Unterkünfte

Der/die Mieter verpflichtet/verpflichten sich, die gemieteten Räumlichkeiten samt Inventar pfleglich zu behandeln und vor jeglichen Schäden zu bewahren. Während der Mietzeit entstandene Schäden an der Unterkunft und auf dem Wohngrundstück bzw. Fehlbestände am Inventar hat der Mieter zu ersetzen, es sei denn, er weist nach, dass ihn selbst oder die ihn begleitenden Personen an der Entstehung des Schadens oder des Fehlbestandes kein Verschulden trifft. Feststellungen zur Unvollständigkeit des Inventars oder bestehender bzw. eingetretener Mängel am Mietobjekt hat der Mieter unverzüglich dem Vermietungsservice anzuzeigen, anderenfalls stehen dem Vermietungsservice darauf beruhende Ersatzansprüche zu.

9. Pflichten des Vermietungsservice

Mit dem wirksamen Abschluss des Vertrages ist der Vermietungsservice zur vertragsgerechten Bereitstellung und Übergabe des Mietobjektes verpflichtet. Sollte trotz aller Sorgfalt des Vermietungsservice bzw. durch vom Vermietungsservice nicht zu vertretende Umstände (Unwetterkatastrophen, Brand, Explosion, Schäden am Haus, Vandalismus etc.) die Unterkunft nicht wie vereinbart durch den Mieter genutzt werden können, haftet der Vermietungsservice ausschließlich in Höhe des vereinbarten und gezahlten Mietpreises. Der Vermietungsservice haftet nicht für Schäden, die außerhalb seines Verantwortungsbereiches liegen, insbesondere am Badestrand, Bootssteg, bei der Nutzung eines Bootes oder bei Bauarbeiten (einschl. Straßenarbeiten) in der Nachbarschaft.

10. Rückabwicklung des Vertrages

Für den Fall des Rücktrittes hat der Mieter folgenden Aufwendungsersatz gegenüber dem Vermietungsservice zu entrichten:

Stornierung der Buchung bis 120 Tage vor Mietbeginn/ Mietzins: 50,00 EUR (pauschale Bearbeitungsgebühr)

Stornierung der Buchung ab 119. bis 90. Tag vor Mietbeginn: 25 % des vereinbarten Mietpreises

Stornierung der Buchung ab 89. bis 60. Tag vor Mietbeginn: 50 % des Mietpreises

Stornierung der Buchung ab 59. Tag bis unmittelbar vor Mietbeginn: 90 % des Mietpreises.

Maßgebend ist der Eingang der schriftlichen Rücktrittserklärung beim Vermietungsservice (E-Mail ausreichend). Für den Fall eines Rücktrittes und einer aber möglichen und zeitgleichen Umbuchung haftet der Mieter mit einem Pauschalbetrag für die notwendig angefallenen Bearbeitungskosten in Höhe von 50,00 EUR zuzüglich eventuell angefallener Inserats Kosten. Falls der Mieter vom Vertrag zurücktritt und gleichzeitig einen Nachmieter stellt, der schriftlich erklärt, dass er die vereinbarten Bedingungen übernimmt, wird der Vermietungsservice eine neue Buchungsbestätigung erstellen.

11. Nutzungsregeln

Die in der Unterkunft ausliegende Hausordnung ist Bestandteil der allgemeinen Geschäftsbedingungen.

12. Gerichtsstand

Für etwaige Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist das zuständige Amtsgericht bzw. zum Gerichtsbezirk gehörende Amtsgericht in Nettetal zuständig.